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Rechtsanwaltskanzlei
für Verkehrsunfall- und Schadensrecht
Deutschlandweit

Kompetente Rechtsberatung und -vertretung

Die Rechtsanwaltskanzlei Meidinger ist Ihr hoch qualifizierter und engagierter Partner für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall. ​Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich deutschlandweit. Die Kontaktaufnahme mit uns ist für Sie komplett kostenlos. 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Im Falle eines unverschuldeten Unfalls zahlt die gegnerische Versicherung an Sie Ihre gesamte Schadensersatzsumme einschließlich der Anwaltsgebühren. Liegt eine Teilschuld von Ihnen vor, werden die vorgenannten Kosten entsprechend Ihrem Schuldanteil von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Kommt es durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts häufig vor, dass der Streitfall vor Gericht landet?

Im Regelfall führt die Einschaltung eines visierten Rechtsanwalts wie die Rechtsanwaltskanzlei Meidinger zur Vermeidung von Gerichtsverfahren und zur Verschaffung einer höheren Entschädigung für den Unfallgeschädigten. Denn entweder erfüllen die gegnerischen Versicherungen bereits unmittelbar auf unser Versicherungsschreiben hin unsere Forderungen im vollen Umfang oder es kommt durch außergerichtliche Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu einer Einigung. Damit wird im Regelfall ein Rechtsstreit vermieden! 
Auch wenn die gegnerische Versicherung rechtlich einen abweichenden Standpunkt vertreten sollte, insbesondere aufgrund der Aussage des Unfallgegners zur Schuldfrage, schaffen wir es im Regelfall durch unsere umfassende Expertise über Ihre Rechte und Pflichten als Unfallbeteiligter sowie durch unser besonderes Verhandlungsgeschick ein Verhandlungsergebnis zu Ihrem Vorteil erzielen. Mit anwaltlicher Beteiligung bekommen Sie damit im Ergebnis wesentlich mehr Geld als im Alleingang!
Gründe der Beauftragung eines Rechtsanwalt 

Bei einem Verkehrsunfall stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu, die häufig nur Rechtsanwälte kennen. Neben offensichtlichen Ansprüchen wie z. B. den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges oder die Reparatur- und Heilbehandlungskosten bestehen zahlreiche weitere. Hierzu zählen beispielsweise Nutzungs- und Lohnausfallkosten sowie die Wertminderung Ihres Fahrzeuges (merkantiler Minderwert). 

 

Die gegnerische Versicherung wird im Regelfall versuchen, Ihre Entschädigung so weit wie möglich zu minimieren. Denn jede Versicherung hat ausschließlich ihren eigenen finanziellen Vorteil im Blick und wird daher grundsätzlich versuchen, eine möglichst geringe Entschädigung an Sie zu bezahlen. 

Daher ist es ratsam, die gesamte Rechtslage von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, insbesondere dahingehend, welche Schäden tatsächlich entstanden sind und welche Ansprüche sich praktisch auch durchsetzen lassen. 

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Dann kontaktieren Sie uns kostenlos jederzeit!

Tel.:  +49 (0) 89 8928 6322

 

Damit bieten wir Ihnen

ein einzigartiges Rundum-Sorglos-Paket. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen von A-Z und stehen Ihnen in jedem Schritt der Schadensabwicklung zur Seite:

Unterstützung bei der Beweisaufnahme sowie Kontaktaufnahme mit der Polizei.

Durchsetzung Ihres Anspruches gegenüber der gegnerischen Versicherung und dem Unfallschädiger.

Anwaltliche Beratung und Vertretung vor Gericht und Behörden etc.

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